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Förderantrag

Voraussetzungen

Als Antragsteller müssen Sie beachten, dass die beantragte Förderung dem Stiftungszweck und der Förderrichtlinie unserer Stiftung entspricht. In der Förderrichtlinie finden Sie auch die Schwerpunkte unserer Förderungen, die in den Förderfeldern festgeschrieben sind.

Antragsfrist: 30. Juni eines jeden Jahres!

Satzung (PDF)
Förderantrag (PDF)
Förderrichtlinie (PDF)

Antragstellung

Im nächsten Schritt reichen Sie den Förderantrag mit Ihrem Leistungssportkonzept bei uns ein. Das Konzept sollte folgende Angaben zur Maßnahme enthalten:

  • Beschreibung der grundsätzlichen Ausrichtung des Verbands/Vereins im Leistungssport
  • sportliche Perspektive, ggfs. Vermarktungsmöglichkeiten
  • Kurzbeschreibung der Maßnahme mit Zielsetzung
  • Förderzeitraum
  • detaillierter Finanzierungsplan mit Angabe der Eigenleistung und Leistungen Dritter
  • die Höhe und Art der Förderung durch die Stiftung
  • als Verein müssen Sie zusätzlich die Stellungnahme des Landesfachverbandes einreichen.

Bei der Antragsstellung wird ein Eigenanteil von mindestens 10% durch den Antragsteller erwartet, bei Anträgen auf mehrjährige Förderung wird eine kontinuierliche Steigerung der Eigenbeteiligung erwartet.

Der Hamburger Sportbund steht als Kooperationspartner bei der Antragstellung beratend zur Verfügung.

Bei Fragen stehe wir gern auch telefonisch zur Verfügung.

Weiteres Verfahren

Nach Eingang des Förderantrags prüft der Vorstand den Antrag. Der Beirat der Stiftung berät anschließend die eingegangenen Förderanträge und gibt hierzu eine Empfehlung ab. Unter Berücksichtigung des Votums des Beirats entscheidet der Vorstand endgültig über die Anträge.

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Stiftung Leistungssport Hamburg
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20457 Hamburg
Telefon 040 / 361 38 – 708
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